In diesem Bereich werden die umfassenden Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters nach dem Wohnungseigentumsgesetz bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, als Organ der Gemeinschaft und als Vertreter der Wohnungseigentümer wahrgenommen.
Profitieren Sie von unserem Know-how. Im Rahmen der Verwaltung übernehmen wir die Betreuung rund um Ihr Eigentum. Dabei ist es uns wichtig, den Wert Ihrer Immobilie zu erhalten.
- Bewirkung / Entgegennahme aller Zahlungen / Leistungen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen
- Fertigen eines Wirtschaftsplanes für das laufende Jahr sowie der Hausgeldabrechnung für das vergangene Wirtschaftsjahr
- Führen einer Beschlusssammlung
KAUFMÄNNISCH
- Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
- Durchführung / Kontrolle / Durchsetzung der Hausordnung
- Instandhaltung / Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums
- jährliche Einberufung / Durchführung einer ordentlichen Eigentümerversammlung