WEG-VERWALTUNG

In diesem Bereich werden die umfassenden Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters nach dem Wohnungseigentumsgesetz bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, als Organ der Gemeinschaft und als Vertreter der Wohnungseigentümer wahrgenommen.


Profitieren Sie von unserem Know-how. Im Rahmen der Verwaltung übernehmen wir die Betreuung rund um Ihr Eigentum. Dabei ist es uns wichtig, den Wert Ihrer Immobilie zu erhalten.

    KAUFMÄNNISCH

  • Bewirkung / Entgegennahme aller Zahlungen / Leistungen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen
  • Fertigen eines Wirtschaftsplanes für das laufende Jahr sowie der Hausgeldabrechnung für das vergangene Wirtschaftsjahr
  • Führen einer Beschlusssammlung

    TECHNISCH

  • Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
  • Durchführung / Kontrolle / Durchsetzung der Hausordnung
  • Instandhaltung / Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums
  • jährliche Einberufung / Durchführung einer ordentlichen Eigentümerversammlung