Hausverwaltung umschreibt die Verwaltung aller nicht nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilten Grundstücke.
Eigentümer und somit Auftraggeber sind natürliche Personen, Mitglieder einer Erbengemeinschaft oder Gesellschaften, zum Beispiel Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaften (AG).
Verwaltet werden durch uns unbebaute und bebaute Grundstücke, die sowohl der Vermietung zu gewerblichen Zwecken, als auch der Vermietung als Wohnraum dienen.
KAUFMÄNNISCHE VERWALTUNG
- Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers gegenüber allen Behörden, Lieferanten, Handwerkern sowie Mietern
- Vereinnahmung der gesamten Mieten
einschließlich aller Umlagen - Abwicklung des Schriftverkehrs mit dem Mieter, Überwachung der Zahlungseingänge
- Ermittlung und Erstellung aller Betriebskostenabrechnungen nach den
vertraglichen Bestimmungen - Durchführung aller zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung erforderlichen Maßnahmen
- Zahlung der laufenden Betriebskosten des Objekts
TECHNISCHE VERWALTUNG
- turnusmäßige Überwachung des baulichen Zustandes und Vergabe notwendiger Reparaturmaßnahmen
- erforderlichenfalls Vornahme von Haus- und Wohnungsbesichtigungen
- Abschluss von Wartungsverträgen