Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist der bestellte Verwalter ausschließlich für die Belange des Gemeinschaftseigentums zuständig. Alle Angelegenheiten des Sondereigentums obliegen dem jeweiligen Eigentümer selbst.
Sofern Sie Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind und das Sondereigentum nicht selbst nutzen, sondern kompetent verwalten lassen möchten, übernehmen wir für Sie alle in diesem Zusammenhang anstehenden Aufgaben.
- die Korrespondenz / Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Mietern
- das Erstellen / die Geltendmachung der jährlichen Heiz- und Hausnebenkostenabrechnung gegenüber den Mietern
- Durchführung des Mahnwesens
- Erstellung von Abmahnungen / Kündigungen
KAUFMÄNNISCH
- die Entgegennahme / Verwaltung der Mieten, Nebenkosten und sonstigen Entgelten
- die Aufnahme festgestellter oder vom Mieter angezeigter Mängel sowie Beauftragung der Mängelbeseitigung und Instandhaltungsmaßnahmen